Bistum Osnabrück am 23.04.2020

Hinweise zu Feiern von Gottesdiensten und gemeindlichen Versammlungen:

Die Bestimmungen vom 17. März 2020 gelten weiterhin und alle aktuellen Regelungen haben – auf jeden Fall mindestens bis zum 4. Mai 2020 – Bestand.

Somit besteht weiterhin ein öffentliches Gottesdienstverbot.

In den Pfarrgemeinden des Bistums finden aufgrund der Coronakrise vorerst bis Ende August keine Erstkommunionfeiern und Firmungen statt.

Darüber hinaus sind im Bistum auch alle Wallfahrten bis einschließlich August abgesagt. Das betrifft u.a. die Familienwallfahrt nach Wietmarschen (Grafschaft Bentheim) im Mai, die Männerwallfahrt nach Rulle im Juni, die Telgter Wallfahrt im Juli und die Mariä-Himmelfahrt-Wallfahrt nach Clemenswerth/Sögel im August. Es wird derzeit geprüft, ob es dafür reduzierte Formate geben kann, die mit den dann geltenden Auflagen vereinbar sind.

 

Eine Entscheidung zur Durchführung von Ferienfreizeiten und Zeltlagern erwarten wir Anfang Mai.

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